Wichtige Richtlinien für Zulassungsverfahren

  • Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind folgende Richtlinien wesentlich:

    • Richtlinie 1107/2009

    • GEP-Leitlinie

  • Efficacy guideline 101

    Verordnung (EG) 1107/2009

    Nach der Verordnung (EG) 1107/2009 soll, durch die Festlegung von drei geographischen Zonen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert, vereinheitlicht und beschleunigt werden. Die Zulassung muss für jeden Anwendungsfall (Indikation = Kombination aus Feldfrucht, Pflanzenschädling/Krankheit und Pflanzenschutzmittel) in jeder Zone nur noch in einem Land, dem die Funktion des zonalen Berichterstatters zugewiesen wird, beantragt werden.


  • Vom Feldversuch zur Zulassung

    Die notwendigen Feldversuche müssen an verschiedenen Standorten innerhalb einer Zone bzw. eines Landes über 2-3 Jahre hinweg durchgeführt werden. Dabei besteht das Risiko, dass die Feldversuche von der Behörde unter Umständen nicht anerkannt werden und wiederholt oder erweitert werden müssen. In bestimmten Fällen bleibt den nationalen Registrierungsbehörden das Recht, die ansonsten verpflichtende gegenseitige zonale Anerkennung abzulehnen. In diesen Fällen müssen Feldversuche in den betreffenden Ländern der Zone nachgeholt werden.

    Kosten werden dabei nicht nur durch weitere Feldversuche verursacht, sondern unter Umständen auch durch eine verzögerte Markteinführung eines neuen Pflanzenschutzmittels.


  • Auf den folgenden Internet-Seiten erfahren Sie mehr über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Änderungen ab Juni 2011:

  • GEP-Richtlinie

    Studien zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln, die für Anträge auf Zulassung erarbeitet werden, können im Zulassungsverfahren grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt wurden.
    Die GEP-Leitlinien beschreibt die Anforderungen an Einrichtungen zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen mit Pflanzenschutzmitteln und deren Anerkennung.
    Die Leitlinie kann über folgenden Link abgerufen werden: