European Plant Protection Organisation (EPPO)

  • Seit Inkrafttreten (1. Juli 1998) des novellierten Pflanzenschutzgesetzes vom 14. Mai 1998 in Verbindung mit der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 17. August 1998 sind für die Prüfung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des Zulassungsverfahrens die entsprechenden Richtlinien der European and Mediterranean Plant Protection Organisation (EPPO-Richtlinien) zugrunde zu legen.

    Die Empfehlung der EPPO (PP 1/241 (1)) verfolgt das Ziel

    • Feldversuche nicht mehr in allen Zulassungsfällen zu verlangen und

    • damit ihre Anzahl auch seitens der Behörden zu verringern.

  • EPPO Klimazonen (PP1 241 (1))

    Bei der EPPO ist deshalb u.a. eine europaweite Karte von vergleichbaren Klimazonen in der Diskussion, welche die Übertragbarkeit von Feldversuchen ermöglichen und damit Zulassungsverfahren insgesamt vereinfachen soll.

    Mit der Site Similarity Certification (SSC) steht ein Instrument zur Verfügung, die angestrebte Vereinfachung bei der Zulassung im Sinne der EPPO umzusetzen.

    Auf den folgenden Internet-Seiten erfahren Sie mehr über die EPPO: